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Keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride. Das ändert sich 2023.

Kein Jahreswechsel ohne Veränderungen auch für Autofahrer. Vor allem die Käufer und Fahrer von Elektrofahrzeugen sind dieses Mal betroffen. Ein Überblick:

HU-Plakette läuft ab

Rosa ist out, Orange ist in. Wer an seinem Nummernschild eine rosafarbene TÜV-Plakette kleben hat, dessen Fahrzeug sollte 2023 zur Hauptuntersuchung bei einer der Prüforganisationen. Dort bekommt er dann – sollte der Wagen in Ordnung sein – einen orangenfarbenen Sticker, der bis 2025 gilt. In welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist, verrät die rosa Plakette über die Zahl, die oben steht (also “3” beispielsweise für März). Alternativ dazu zeigt es auch der schwarze Balken am Rand, der wie bei dem Ziffernblatt einer Uhr an der entsprechenden Stelle der Zahl steht. Oder man sieht in der Zulassungsbescheinigung Teil I nach, in der die Hauptuntersuchung vermerkt ist. Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats erfolgen, der auf der Plakette steht. Wer länger als bis zum Ende des angegebenen Monats mit der HU wartet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, bei mehr als zwei Monaten Überziehung wird ein Ordnungsgeld fällig.

Führerschein umtauschen

Weiter geht im kommenden Jahr auch die fröhliche Führerscheintauscherei. Wer noch die alte Pappe in Grau oder rosa mit sich herum fährt und zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, muss das liebgewordene Stück bis spätestens zum 19. Januar 2023 gegen den neuen, fälschungssicheren Führerschein in Scheckkartengröße umtauschen. Immerhin darf man das alte Stück zur Erinnerung und entwertet behalten. Wer nach dem Wechseltermin mit dem alten “Lappen” erwischt wird, zahlt zehn Euro und bekommt die Auflage, das neue Dokument nachzureichen. Aber Obacht: Alte Führerscheine verlieren zwar ihre Gültigkeit, die Fahrerlaubnis selbst aber bleibt bestehen. Ab dem 19. Januar sind dann die Führerscheine der Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Umtausch fällig. Dafür haben auch sie dann ein Jahr Zeit. Und klar: Pappa Staat kassiert kräftig ab – der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro. Hintergrund ist, dass die Europäische Union das Nebeneinander von mehr als 110 verschiedenen Führerscheinen in der EU beenden und die neuen fälschungssicher machen will.

Corona-Maske im Auto

Zwar gilt schon seit dem 1. Februar die Regelung, dass im Auto-Verbandskasten auch zwei Corona-Schutzmasken sein müssen. Aber zum 31. Dezember endet eine damals eingeräumte Übergangspflicht. Wer danach bei einer Kontrolle keine Maske vorweisen kann, darf ein Bußgeld von fünf Euro zahlen. Dabei reichen medizinische Masken und der Verbandskasten muss nicht extra neu gekauft werden, man kann die Masken auch selbst hinein legen.

E-Auto-Kaufprämie: Weniger Geld für Käufer

Viele Experten prophezeien für das Jahr 2023 einen Verkaufseinbruch bei den Elektroautos. Der Grund: Die Bundesregierung hat die Förderung der Stromer neu geregelt und die Förderprämien gesenkt. Das hat zur Folge, dass auch der Händleranteil sinkt. So schrumpft der maximal mögliche Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Autos von bislang 9.000 Euro auf höchstens 6.700 Euro. Für Elektroautos mit einem Listenpreis von 40.000 Euro netto etwa gibt es statt wie bisher 6.000 nur noch 4.500 Euro vom Staat, dazu kommen 2.250 Euro vom Hersteller. Für Fahrzeuge mit einem Listenpreis bis 65.000 Euro gibt es nur noch 3.000 Euro vom Staat und 1.500 Euro vom Hersteller. Und selbst das gilt ab September 2023 nur noch für Privatkunden.

Keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride

Ganz Schluss ist 2023 mit der staatlichen Förderung von Plug-in-Hybriden. Das sind Autos, die sowohl elektrisch als auch mit Verbrennungsmotor fahren können und über Steckdose und Kabel aufgeladen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie 40 oder 140 Kilometer rein elektrisch unterwegs sein können. Wer die Prämie noch will, der muss sich sputen: Entsprechende Autos müssen bis zum Jahreswechsel zugelassen werden, um die Prämie noch abzugreifen.

THG-Quote neu beantragen

Auch 2023 können Besitzer von Elektro-Autos und -Rollern THG-Zertifikate verkaufen. Mit der Treibhausgasquote (THG) sollen schädliche Gase im Straßenverkehr reduziert werden. Zugrunde liegt ein Rechentrick: Unternehmen, die mehr CO2 produzieren müssen dafür Geld zahlen. Im Gegenzug können zum Beispiel Besitzer von Elektroautos seit Anfang 2022 Zertifikate über ihren “Minderverbrauch” von CO2 verkaufen und erhalten dafür Geld. Das können durchaus mehrere hundert Euro sein. Für den Zertifikatehandel gibt es neben den klassischen Stromversorgern und Mobilitätsanbietern auch noch andere Anlaufstellen. Start-up-Unternehmen wie Emobia, Klima-Quote.de oder Fairnergy sammeln die THG-Quoten ein und überweisen sie an die Halter eines E-Autos. Zur Meldung reicht der Fahrzeugschein. Allerdings muss die THG-Prämie 2023 neu beantragt werden.

Kfz-Versicherung: Neue Regionalklassen

Die Kfz-Versicherungen verändern zum nächsten Jahr die Regionalklassen. Rund 15 Millionen Autofahrer sind davon betroffen. Die Autofahrer von 101 Bezirken werden in höhere Regionalklassen eingestuft. Für rund 8,1 Millionen Autofahrer gelten dann laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Kfz-Haftpflichtversicherung höhere Typklassen, rund 4,8 Millionen können sich auf eine besseren Einstufung freuen. Für die restlichen rund 29,3 Millionen Autofahrer bleibt es bei der gleichen Typklasse wie im Jahr 2022. In der Vollkaskoversicherung bekommen rund 1,1 Millionen Pkw eine höhere und etwa 8,3 Millionen eine niedrigere Einstufung. In der Teilkasko rutschen rund 600.000 Fahrzeuge in höhere, 4,8 Millionen in niedrigere Typklassen.

Keine höhere CO2-Bepreisung

Hoffnung an der Benzinpreis-Front: Aufgrund der hohen Energiekosten wird die Bereisung von CO2 nicht wie ursprünglich geplant von 30 auf 35 Euro pro Tonne CO2 steigen. Das dürfte auch Auswirkungen auf den Benzinpreis – immerhin mehrere Cent je Liter –  haben. Der dürfte zumindest aus diesem Grund nicht weiter steigen.

Mehr Maut – manchmal

Fast in ganz Europa bleiben 2023 die Maut-Gebühren gleich. Außer in Österreich. Dort steigen die Vignettenpreise deutlicher als bisher üblich. Der neue Preis für die Pkw Jahresvignette liegt bei 96,40 Euro, für zwei Monate sind es 29,00 Euro und das 10-Tages-Pickerl kostet jetzt 9,90 Euro. Nach wie vor mit 40 Euro ist man in der Schweiz mit einer Jahresvignette dabei. Auch in Slowenien gibt es keine Änderungen bei den Preisen für die E -Vignetten: Für Pkw kosten die Jahresvignette 110 Euro, für einen Monat werden 30 und für 7 Tage 15 Euro fällig. Gute Nachrichten gibt es allerdings auch: Auf der auch von Touristen gern befahrenen A7 zwischen der französischen Grenze und Barcelona wird keine Maut mehr erhoben, die Zahl-Anlagen werden derzeit abgerissen.

TEXT Jürgen Wolff für WALTER

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